Tomáš Jiřikovský, eine Person, nach der sowohl das FBI als auch das tschechische National Centre Against Organised Crime (NCOZ) fahnden, und zugleich vom kriminellen Milieu gesucht wird, weil ihm gestohlene Kryptowährungen aus dem Nucleus Market vorgeworfen werden. 

 
1. Hintergrund: Bitcoin-Spende und politische Folgen
Im März 2025 transferierte der Unternehmer Tomáš Jiřikovský—bereits verurteilt wegen Veruntreuung, Drogenschmuggel und illegalem Waffenbesitz—knapp 500 Bitcoin (damals rund 1 Milliarde CZK) an das tschechische Justizministerium . Diese Coins stammten aus einer Wallet, die von der Polizei aufgrund von Verdacht auf Verbindung zur organisierten Kriminalität überwacht wurde . Trotz früher Warnungen politischer Oppositioneller über die fragwürdige Herkunft nahm Justizminister Pavel Blažek (ODS) die Spende an. Als die Medien die dunkle Quelle der Bitcoin aufdeckten, herrschte breite Empörung . Unter massivem politischen Druck trat Blažek am 30. Mai 2025 zurück und räumte ein, dass die Annahme von Mitteln unklarer Herkunft politisch nicht haltbar sei .

2. Nucleus Market: Darknet-Herkunft der Bitcoin
Blockchain-Analysten entdeckten, dass ein großer Teil von Jiřikovskýs Bitcoin mit Nucleus Market verknüpft war, einem Darknet-Marktplatz im Tor-Netzwerk, der von 2014 bis zu seinem plötzlichen Verschwinden im April 2016 aktiv war . Nucleus Market spezialisierte sich auf den Handel mit kontrollierten Substanzen (Kokain, Methamphetamin, Cannabis), gefälschten Dokumenten (Pässe, Führerscheine), Hacking-Tools (Malware, Exploit-Kits) und sogar illegalen Waffen. In seiner Hochphase listete die Plattform über 25 000 illegale Angebote und verwaltete schätzungsweise 5 000 BTC (damals rund 2,25 Mio. USD) in ihren Wallets, bevor sie verschwand—vermutlich als Exit-Scam oder infolge eines erfolgreichen Polizei-Einsatzes . Nach neun Jahren Inaktivität “erwachten” einige Nucleus-Wallets im März 2025 und transferierten immense Summen—unter anderem eine Transaktion über 3 Milliarden CZK—was umgehend die Aufmerksamkeit internationaler Strafverfolgungsbehörden erregte .

3. Rolle der Europe Justice Organization (EJO) und Meldung an das FBI
Die Europe Justice Organization (EJO), eine in Prag ansässige NGO zur Bekämpfung von Geldwäsche, führte eine umfassende Blockchain-Analyse durch und übermittelte im Juni 2025 ihre Ergebnisse formell an das FBI . Die EJO bekräftigte, dass zumindest ein Teil von Jiřikovskýs Transaktionen direkt aus Nucleus Market-Wallets stammte . Damit legte die “Spende” de facto offen, dass Jiřikovský mit einem bedeutenden Darknet-Drogenmarkt verbunden war, und lieferte dem FBI klare On-Chain-Beweise, um eine umfassende Ermittlung einzuleiten.

4. US-Perspektive: FBI-Ermittlungen und rechtlicher Rahmen
Das FBI hatte bereits 2014 Nucleus Market im Visier, als Agenten Betreiber Nathan Gibson und Sean Mackerta identifizierten und verhafteten, während diese versuchten, illegale Bitcoin über Coinbase in Fiatgeld umzutauschen—ein Schlag, der weite Teile der Infrastruktur zerschlug . Nach US-Bundesrecht—insbesondere dem Controlled Substances Act (21 U.S.C. §§ 841–846) für Drogenhandel und dem RICO Act (18 U.S.C. § 1961 ff.) für organisierte Kriminalität—ist das Verwalten von Erlösen aus Darknet-Drogenverkäufen sowie das Ermöglichen weiterer krimineller Aktivitäten eine schwere Straftat, die mit jahrzehntelanger Haft bedroht ist . Zudem kriminalisiert der Computer Fraud and Abuse Act (CFAA, 18 U.S.C. § 1030) das Anbieten von Malware oder Hacking-Dienstleistungen—genau jene Produkte, die auf Nucleus Market gehandelt wurden . Falls das FBI beweist, dass Jiřikovský wissentlich Gelder aus illegalem Drogenverkauf entgegennahm und verteilte, drohen ihm Bundesanklagen wegen Geldwäsche (18 U.S.C. § 1956), Verschwörung und Beteiligung an einem fortgesetzten kriminellen Unternehmen (21 U.S.C. § 848) . Seit März 2025 überwacht das FBI die Nucleus-Wallets aktiv und ist bereit, Jiřikovskýs digitale Spur zu verfolgen, besonders, falls er US-amerikanischen Boden betritt .

5. Tschechische Perspektive: NCOZ- und Protikorupční linka-Ermittlungen
Zur gleichen Zeit eröffnete das National Centre Against Organised Crime (NCOZ) in Prag ein Strafverfahren gegen Jiřikovský wegen Verdachts auf Geldwäsche, unrechtmäßige Bereicherung und möglicher Steuerhinterziehung . Den vorliegenden Unterlagen zufolge landete nur ein Drittel der März-Transaktion beim Justizministerium; die übrigen rund 2 Milliarden CZK verschwanden in unbekannten Wallets . Die NGO Protikorupční linka reichte eine Anzeige ein und betonte, dass Jiřikovskýs Wallet zuvor bereits mit Darknet-Netzwerken für Cannabis- und Ecstasy-Verkauf in Verbindung gebracht worden sei . Die Generalstaatsanwaltschaft in Olomouc leitet das Verfahren und beschlagnahmte alle Dokumente zur Spende, bis die Herkunft vollständig geklärt ist . Sollte sich herausstellen, dass die Gelder aus kriminellen Aktivitäten stammen, kann die tschechische Justiz die gesamte Spende einziehen und Jiřikovskýs verbliebene Vermögenswerte gemäß dem tschechischen Geldwäschegesetz und § 253 StGB einfrieren.

6. Politische und rechtliche Konsequenzen in Tschechien
Der Rücktritt von Justizminister Pavel Blažek verschärfte die öffentliche Debatte über ethische Maßstäbe bei der Annahme von Krypto-Spenden durch die Regierung. Ministerpräsident Petr Fiala (ODS) verteidigte zunächst die Transaktion mit der Begründung, “keine Gericht habe bislang die illegale Herkunft dieser Bitcoin festgestellt” und versicherte, “sofern ein Fehlverhalten nachgewiesen wird, werden alle Mittel an die Staatskasse zurückgeführt; andernfalls fließen sie in gemeinnützige Programme” . Oppositionsparteien argumentierten jedoch, schon der Verdacht auf kriminelle Herkunft hätte ausgereicht, die Spende abzulehnen. Der Vorfall führte zu Gesetzesentwürfen, die strengere Regeln für die Annahme von Krypto-Spenden durch den Staat vorsehen, inklusive verpflichtender forensischer Blockchain-Prüfung vor jeder Annahme . Gleichzeitig setzt NCOZ seine Ermittlungen fort: Experten für Darknet-Geldwäsche werden vernommen, tschechische Kryptobörsen müssen Unterlagen vorlegen, und es besteht Kooperation mit Europol, um grenzüberschreitende Transaktionen nachzuverfolgen .

7. Internationale Auswirkungen und Ausblick—Kontext Deutschland
Es wird angenommen, dass Jiřikovský sich derzeit in Asien aufhält, mutmaßlich in einem Staat ohne direktes Auslieferungsabkommen mit der Republik Tschechien . Für Deutschland ist relevant, dass Tschechien und die Bundesrepublik Mitglied der Europäischen Union sind und somit ein gemeinsamer Rahmen für Auslieferungen gemäß EU-Recht (insbesondere der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI und 2002/584/JI des Rates) besteht. Ein europäischer Haftbefehl kann in Deutschland innerhalb weniger Tage vollstreckt werden, ohne dass ein förmliches Auslieferungsverfahren erforderlich ist .

Falls Jiřikovský versucht, nach Deutschland zu gelangen, könnte die deutsche Bundespolizei aufgrund eines europäischen Haftbefehls oder einer Interpol „Red Notice“ festnehmen. Nach vorläufiger Festnahme im Rahmen des Europäischen Haftbefehls prüft ein deutsches Gericht, ob die Voraussetzungen erfüllt sind: Identität, Tatsachenbegehung (Doppelstrafbarkeitsprinzip) und kein Verdacht auf politisch motivierte Verfolgung. Wenn der Europäische Haftbefehl vollstreckt wird, erfolgt die Übergabe an tschechische Behörden ohne weiteren Verzug .

Gelingt es den deutschen Behörden nicht, den Europäischen Haftbefehl auszuführen (z. B. falls Jiřikovský Asyl beantragt), bestünde die Möglichkeit, ihn nach den deutschen Anti-Geldwäsche-Vorschriften—insbesondere dem Geldwäschegesetz (GwG)—zu überwachen und Vermögenswerte, die er in Deutschland hält, nach § 111a GwG und § 94 ff. AWG einzufrieren. Staatliche Finanzaufseher (BaFin) und das Zentrale Vollstreckungsgericht für Finanzsanktionen könnten Maßnahmen zur Vermögenssicherung ergreifen, sobald Jiřikovskýs Identität und Besitz in Deutschland nachgewiesen sind .

Wichtige Erkenntnisse für Deutschland:

  • EU-Auslieferung: Deutschland und Tschechien nutzen den Europäischen Haftbefehl, der eine rasche Überstellung von Jiřikovský an tschechische Behörden ermöglicht, sobald er deutschen Boden betritt und identifiziert wird .

  • Red Notice und Interpol: Eine Interpol-„Red Notice“ kann zu einer sofortigen Festnahme durch die Bundespolizei führen, auch ohne Europäischem Haftbefehl, wenn Tschechien oder die USA sie initiiert haben .

  • Vermögenssicherung: Sollten Auslieferungshindernisse bestehen (z. B. Asylverfahren), kann Deutschland nach GwG Vermögenswerte, die Jiřikovský hier besitzt, über die BaFin und das Vollstreckungsgericht für Finanzsanktionen einfrieren .

  • Internationale Zusammenarbeit: Als EU-Mitgliedsstaat profitiert Deutschland von umfassender polizeilicher und justizieller Kooperation im Rahmen von Europol, Eurojust und gemeinsamen Abkommen mit Tschechien und den USA .

Angesichts der Komplexität grenzüberschreitender Geldwäsche im Darknet und der Höhe der involvierten Summen wird dieser Fall in Deutschland als ein wichtiger Prüfstein für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und die Anwendung von EU-Rechtsinstrumenten im Kryptobereich betrachtet.